Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Prüfungen:
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theoretische Prüfung 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
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praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres
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nach erfolgreicher Prüfung Aushändigung einer Prüfbescheinigung
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nur in Deutschland gültig
Begleitperson:
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Mindestalter 30 Jahre
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Besitz Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre
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Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
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Fahren nur mit in Prüfbescheinigung eingetragener Begleitperson
