Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Prüfungen:

  • theoretische Prüfung 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
  • praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres
  • nach erfolgreicher Prüfung Aushändigung einer Prüfbescheinigung
  • nur in Deutschland gültig

 

Begleitperson:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Fahren nur mit in Prüfbescheinigung eingetragener Begleitperson

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